Das Amt für Aus­bil­dungs­förderung des Kreis­es Ste­in­furt bit­tet um frühzeit­ige Beantra­gung des BAföG, um Bear­beitungszeit­en so kurz wie möglich zu hal­ten. […] Übri­gens muss das BAföG an Schü­lerin­nen und Schüler – anders als an Stu­dentin­nen und Stu­den­ten –nicht zurück­gezahlt wer­den. […] Nach dem Bun­de­saus­bil­dungs­förderungs­ge­setz (BAföG) sind zahlre­iche schulis­che Aus­bil­dun­gen ab Klasse 10 förderungs­fähig (die gym­nasiale Ober­stufe jedoch in der Regel nicht). Nicht förderungs­fähig sind betriebliche Aus­bil­dun­gen (Lehre). Die Höhe der Leis­tung hängt wesentlich vom Einkom­men der Eltern ab.

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