Die Nachricht sorgte für Aufre­gung, dass ein Face­book-Benutzer verk­lagt wor­den ist, weil jemand an seine Face­book-Pin­nwand ohne Erlaub­nis des eigentlichen Urhe­bers ein geschützte Bild gepin­nt hat. Wie riskant sind also die Inhalte an mein­er Face­book-Pin­nwand?

Der Düs­sel­dor­fer Recht­san­walt Udo Vet­ter meint: Kaum. Erst muss man darauf hingewiesen wer­den, dass an der eige­nen Pin­nwand solche Inhalte gepin­nt wor­den sind und erst, wenn man so einen Hin­weis ignori­ert, kann man belangt wer­den. Aber auch wenn man angeschrieben wird kön­nten Face­book-Nutzer Abmah­nun­gen erst ein­mal

schon mit dem Argu­ment abwehren, dass nicht sie, son­dern Face­book die Infor­ma­tio­nen auf der Pin­nwand zur Ver­fü­gung stellt.

Aber verk­lagt wer­den kann man leicht, wenn die eigene Face­book-Pin­nwand für jeden ein­sicht­bar ist. Deswe­gen am besten die Face­book-Pin­nwand unzugänglich für Uner­wün­schte machen. Das geht im Face­book-Pro­fil unter “Pri­vat­sphäre-Ein­stel­lun­gen”: