Aktion Klehranlage — Haftung für Links

Eine Ver­linkung im Inter­net, und genauer: Das Set­zen eines Links von Per­so­n­en, die deutschem Recht unter­ste­hen, ist eine heik­le Sache. Und obwohl das Inter­net mehr als 20 Jahre alt ist, scheint die Rechtssprechung in diesem Fall noch in den Kinder­schuhen zu steck­en.

Lange Zeit herrschte unter Betreiber ein­er Inter­net­seite die irrtüm­liche Mei­n­ung, dass ein schriftlich­er Hin­weis, dass man keine Haf­tung für den Inhalt sein­er Links übernehme, aus­re­icht, um gegen rechtliche Schritte geschützt zu sein. Dem war aber nie so.

Der Mün­ster­an­er Anwalt und Zauber­er Markus Kom­pa dachte zumin­det, als er einen Link auf ein Youtube-Video set­zte, dass sich mit einem ange­blich Krebs heilen­den Arzt auseinan­der­set­zt, dass er damit nicht für den Inhalt des Videos ver­ant­wortlich ist. Der Arzt jedoch verk­lagte daraufhin Kom­pa und das Landgericht Ham­burg gab dem Arzt recht.

Dass das LG Ham­burg ins Spiel gebracht wurde, ist nicht ganz ver­wun­der­lich. In Inter­ne­tan­gele­gen­heit­en rufen Kläger gerne dieses Landgericht an, das ein fliegen­der Gerichts­stand ist und als einziges Gericht in Deutsch­land Kla­gen bzgl. Inter­net­seit­en annimmt, nur weil diese auch im eige­nen Bun­des­land aufruf­bar sind. Das Gericht urteilte, dass man einen Inhalt durch einen Link ver­bre­it­et und deswe­gen dafür ver­ant­wortlich ist, auch wenn man sich dessen Inhalt nicht zu eigen macht.

Das heißt, folge ich dem Gericht, darf ich das betr­e­f­fende Video an dieser Stelle nicht ver­linken. Aber ich kann sagen, wie man es find­et: Wenn man z.B. youtube aufruft und “Klehr ZDF” ein­gibt. Wenn ich das Gericht richtig ver­standen habe, muss ein Leser dieser Zeilen dann einen eige­nen Rechercheaufwand betreiben (“Klehr ARD” und “Klehr quer” sind übri­gens auch inter­es­sant).

Ander­er­seits würde diese Auf­fas­sung eine deut­liche Ein­schränkung der Prax­is des Linkset­zen bedeuten: Wer will schon Haf­tung über eine ver­link­te Seite nehmen, von der man gar nicht weiß, welche Inhalte dort inzwis­chen dargestellt wer­den.

Aktion Klehran­lage

Weil er mit dem Urteil alles andere als ein­ver­standen ist, hat Markus Kom­pa den Recht­san­walt Thomas Stadler damit beauf­tragt, mit dieser Recht­san­gele­gen­heit vor den Bun­des­gericht­shof zu ziehen. Wohlgesonnene Inter­nutzer haben Kom­pa inzwis­chen an die 30.000€ für diesen Rechtsstre­it über­wiesen.

Vor­läu­fige Fol­gen

Weil Face­book-Pin­nwände rechtlich wie eigen­ständi­ge Inter­net­seit­en betra­chtet wer­den kön­nen, gilt die Haf­tung für Links möglicher­weise auch für Face­book-Pin­nwände. Das ist nicht ganz sich­er, aber wer möchte schon der Erste sein, der diese Frage vor Gericht ver­han­delt. Deswe­gen sollte man seine Face­book-Pin­nwand unbe­d­ingt vor den Blick­en von Nicht-Fre­un­den abschot­ten, wenn man ab und zu Youtube-Videos ver­linkt. Und schon ein “Gefällt mir”-Klick kann unter ein Ver­bre­it­en fall­en, wie es oben beschrieben wurde.

Ganz so gefährlich erscheinen mir Gefällt-mir-Angaben noch nicht zu sein. Aber man kann mit seinem Pro­fil­bild unge­fragt auf Inter­net­seit­en erscheinen, weil angek­lickt hat, dass man für die Seite selb­st oder einen Artikel der Seite, auf “Gefällt mir” gek­lickt hat. Früher gab es auf Face­book eine Ein­stel­lungsmöglichkeit, dies zu unterbinden. Inzwis­chen gibt es diese Ein­stel­lungsmöglichkeit aber nicht mehr.

Ganz sich­er sollte man sich wiederum auch nicht fühlen, wenn man auf Face­book dauernd auf Gefällt-mir-Knöpfe für Inter­net­seit­en klickt: In den USA z.B. kann man dafür gefeuert wer­den.

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