In Zusam­men­hang mit der Infor­ma­tion, dass die Sch­u­fa Face­book-Nutzer­dat­en auswerten will, d.h. dass man unter Umstän­den Infor­ma­tio­nen online stellt, die einem Nachteile erbrin­gen kön­nen, sollte man auch kurz einen Blick auf die andere Seite der Medaille wer­fen: Infor­ma­tio­nen, die uns nicht erre­ichen, weil es Nutzer­pro­file gibt.

Der Inter­ne­tak­tivist Eli Paris­er hat zu diesem The­ma im let­zten Jahr einen Vor­trag gehal­ten. Er warnt: Durch Nutzer­pro­file erre­ichen Inter­net­nutzer nur noch bes­timmte Infor­ma­tio­nen. Der Nutzer entschei­det nicht darüber, was für Infor­ma­tio­nen ihn erre­ichen. Dabei kön­nten genau solche Infor­ma­tio­nen, die ihn sys­tem­a­tisch nicht erre­ichen, wichtig für ihn sein.

(Der Vor­trag ist zwar auf englisch, man kapiert aber wichtige Infor­ma­tio­nen ohne jedes einzelne Wort zu ver­ste­hen.)

[Update 08.06.2012: Das beteiligte Insti­tut hat das Pro­jekt inzwis­chen abge­blasen.]

Das größte deutsche Wirtschaft­sauskun­ft­sun­ternehmen Sch­u­fa, das mit­tler­weile 66,2 Mio. Per­so­n­en erfasst hat, möchte Dat­en von Benutzern aus Twit­ter und Face­book auswerten. Aus Tex­ten und Beziehun­gen sollen Rückschlüsse auf das Ver­braucherver­hal­ten und die Kred­itwürdigkeit von Per­so­n­en gemacht wer­den. Passende Pro­gramme sollen an der Uni­ver­sität Pots­dam entwick­elt wer­den.

Noch mehr Gründe also, dass eigene Pro­fil vor Blick­en ander­er zu schützen, so viele Fre­unde anzuhäufen, dass darüber keine sin­nvollen Schlüsse mehr gezo­gen wer­den kön­nen, Face­book nur mit Pseu­do­nym zu nutzen oder ganz zu ver­lassen.

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ethannonsequitur.com: You’re not the cus­tomer, you’re the prod­uct
Ham­burg­er Abend­blatt: Fir­men über­schätzen Ein­fluss von Face­book auf Ver­brauch­er
tante’s blog: Face­book und die Sch­u­fa

Seit­dem diverse Poli­tik­er ihren Dok­tor­grad wieder abgeben durften, weil sie unko­r­rekt zitiert hat­ten, ist die Frage, wie man den wis­senschaftlich zitieren darf oft aufge­wor­fen wor­den (Man muss schlicht jedes Zitat kennze­ich­nen). Der Bun­des­gericht­shof hat nun klargestellt, wie das Zitieren im nicht wis­senschaftlichen Rah­men erfol­gen darf: Sel­tener als so manch­er dachte.

Ich für meinen Teil habe in der Grund­schule in diverse Schul­fre­unde-Büch­er geschrieben. Ich erin­nere mich, dass es neben den Fra­gen nach der Lieblingsmusik und den Lieblings­fil­men manch­mal auch am Ende Platz für einen eige­nen Gruß blieb. Den füll­ten manche mit ihrem Lieblingsz­i­tat. Wußten die wohl, dass sie damit gegen deutsches Recht ver­stießen?

Die Zitier­frei­heit ges­tat­tet es nicht, ein fremdes Werk nur um sein­er selb­st willen zur Ken­nt­nis der All­ge­mein­heit zu brin­gen. […] Die Ver­fol­gung des Zitatzwecks im Sinne des § 51 UrhG erfordert vielmehr, dass der Zitierende eine innere Verbindung zwis­chen dem frem­den Werk und den eige­nen Gedanken her­stellt und das Zitat als Beleg­stelle oder Erörterungs­grund­lage für selb­ständi­ge Aus­führun­gen des Zitieren­den erscheint.

laut­en die wesentliche Stelle in der Veröf­fentlichung des Bun­des­gericht­shof. Das bedeutet nichts anderes, als dass Zitate, wie man sie aus solchen Schul­fre­und­büch­ern, von Buchdeck­eln oder von Face­book-Pin­nwän­den ken­nt, streng genom­men gegen das Urhe­ber­recht ver­stoßen, so lange noch ein Urhe­ber­recht­sanspruch auf das entsprechende Werk beste­ht.

Natür­lich gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber man kann sich eben nicht sich­er sein, dass nie­mand klagt, ger­ade nicht bezo­gen auf Face­book-Pin­nwän­den, die offen für jed­er­mann sind.

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