Jugendschutz im Internet

Die Bun­deslän­der wollen mal wieder den Jugend­schutz im Inter­net verbessern. Viele Leute eracht­en es als Prob­lem, dass grund­sät­zlich Inter­net­seit­en, deren Inhalt für Erwach­sene gedacht und als jugendge­fährdend betra­chtet wer­den, für Jugendliche ohne Hin­der­nis zugänglich sind. So ist aktuell der Deutsche Lehrerver­band (DL) erzürnt, dass man über die Wikipedia pornographis­che Bilder und Videos betra­cht­en kann.

Eine solche Ini­tia­tive zur Änderung des ver­al­teten Jugendme­di­en­schutz-Staatsver­trags ist allerd­ings schon 2010 gescheit­ert, weniger weil es große Lob­by­grup­pen gab, die dage­gen inter­ve­nierten, eher weil die anvisierten Ziele mit den vorgeschla­ge­nen Mit­teln gar nicht zu erre­ichen waren. Wem hil­ft schon ein Jugend­schutzbeauf­tragter auf allen jew­eili­gen Inter­net­seit­en?

Allerd­ings müsse man von rechtlich­er Seite etwas tun, meint Andreas Fis­ch­er, Direk­tor der nieder­säch­sis­chen Lan­desme­di­en­anstalt und stel­lvertre­tender Leit­er der Kom­mis­sion für Jugendme­di­en­schutz (KJM):

Entwed­er haben wir den Mut zu wirkungsvolleren Maß­nah­men, oder wir über­lassen das The­ma allein der pri­vat­en Ini­tia­tive einzel­ner Eltern und beschränken uns let­ztlich auf die Ver­mit­tlung von Pornokom­pe­tenz, Gewaltkom­pe­tenz, Suizid­kom­pe­tenz, Mager­suchtkom­pe­tenz und so weit­er.

Bish­erige Aktio­nen sind nun mal nicht am Mut, son­dern an der angezweifel­ten Wirkung gescheit­ert, meint Torsten Kleinz:

Der Jugendme­di­en­schutz-Staatsver­trag scheit­erte damals und scheit­ert in Zukun­ft daran, dass man das Inter­net nicht sin­nvoll auf Basis eines überkomme­nen föderalen Kon­struk­ts reg­ulieren kann. SchülerVZ ist Ver­gan­gen­heit und Wer-ken­nt-wen schließt bald die Pforten. Für wen sollen die Geset­ze noch gel­ten, die die Bun­deslän­der nun über soziale Net­zw­erke beschließen? Was erre­ichen wir, wenn wir dem Forum von Chefkoch.de Vorschriften machen? Soll Thi­lo Weichert nach sein­er Zeit als Daten­schutzbeauf­tragter Face­book in Zukun­ft als Kinder­schutzbeauf­tragter verk­la­gen? Und dann ver­lieren?

Wenn ein Staatsver­trag durchgewunken wird — wie er auch immer ausse­hen mag — dann haben wir ein Gesetz, dass von 16 ver­schiede­nen Behör­den durchge­set­zt wer­den soll. Die jew­eils nur auf ihrem kleinen Flick­en­tep­pich entschei­den müssen, was nun den schwammi­gen Regeln entspricht und was nicht. Beim Jugendme­di­en­schutz ist es nochmal kom­plex­er — ein zur Selb­st­block­ade neigen­des Sys­tem aus Bun­des­ge­set­zen, Lan­desme­di­en­anstal­ten, Selb­streg­ulier­ern, Amt­srichtern und son­sti­gen Stellen pro­duziert irgen­det­was, dessen Erfolg niemals über­prüft wird.

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