Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Im Inter­net müssen ab sofort Kun­den ihre Bestel­lung aus­führlich aufge­lis­tet wer­den, bevor ein recht­mäßiger Kaufver­trag beste­ht. Dies sieht eine Änderung des Bun­des­ge­set­zbuch­es (BGB) vor, das ab 1. August in Kraft getreten ist.

Mit dieser Regel wer­den Abzock­en im Inter­net wie z.B. ange­blich geschlossene Abon­nements schw­er­er, aber nicht unmöglich gemacht. Wenn jemand eine Rech­nung über ange­blich bestellte Dinge bekommt, sollte man vor­sichtig sein: Niemals dem Rech­nungsausteller schreiben, dass man in irgen­dein­er Weise zu Raten­zahlun­gen bere­it ist: Dies gilt schon als Ver­trag, egal, was zuvor abgemacht gewe­sen ist.

In hart­näck­i­gen Fällen sollte man unbe­d­ingt einen Anwalt kon­sul­tieren.

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