Der Bun­des­gericht­shof hat heute ein weg­weisendes Urteil gesprochen: Eltern hat­ten dage­gen geklagt, trotz Rechts­belehrung ihrer Kinder für deren Down­loads haften zu müssen. Der Bun­des­gericht­shof gab ihnen nun Recht. Sie haften nicht für Down­loads ihrer Kinder, wenn sie die Kinder über die Recht­slage in Ken­nt­nis geset­zt haben.

Das Urteil hat möglicher­weise eine Rechtswirkung auf frühere Fälle. Das bedeutet, dass nun durch die geän­derte Rechts­grund­lage Eltern das Geld, das an Rechtein­hab­er gezahlt wurde, zurück­er­stat­ten kön­nen.