Alltägliche Urheberrechtsverletzungen

Wer eigen­ständig im Inter­net Inhalte teilt, auf Face­book, Twit­ter oder der eige­nen Inter­net­seite, läuft laufend Gefahr, gegen das Urhe­ber­recht zu ver­stoßen, wenn er Inhalte ver­wen­det, an denen er sel­ber nicht die Urhe­ber- oder Vervielfäl­ti­gungsrechte besitzt.

Beim Teilen von Links und dazuge­hören­den Bildern von Tageszeitungsar­tikeln kann es sein, dass man nicht gegen gel­tendes Recht ver­stößt, wenn die Zeitun­gen das Teilen auf anderen Plat­tfor­men wie Face­book oder Twit­ter selb­st anbi­eten.

Das Ein­binden von Youtube-Videos fremder Anbi­eter dage­gen ver­stößt auf der eige­nen Inter­net- oder Face­book-Seite meist gegen das Urhe­ber­recht, weil dieses Veröf­fentlichen gerichtlich als eigen­ständi­ge Veröf­fentlichung gew­ertet wer­den kann. Weit­ere Beispiele für leicht­fer­tige Ver­stöße find­en sich bei Telemedicus.

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