Instagram-AGB in kindgerechter Sprache

Eine Anwältin hat die AGB von Insta­gram in ver­ständliche Worte gefasst:

Deine Bilder und Videos gehören dir, aber wir dür­fen sie nutzen und sie auch andere auf der ganzen Welt nutzen lassen. Andere bezahlen uns möglicher­weise für die Nutzung, aber dich wer­den wir dafür nicht bezahlen.

Wir kön­nen deine per­sön­lichen Infor­ma­tio­nen spe­ich­ern, nutzen und an andere Unternehmen weit­ergeben. Darunter fall­en: Name, E‑Mail-Adresse, Schule, Wohnort, Bilder, Tele­fon­num­mer, Likes und Dis­likes, wohin du gehst, wer deine Fre­unde sind, wie oft du Insta­gram benutzt sowie jede weit­ere per­sön­liche Infor­ma­tion wie zum Beispiel dein Geburts­da­tum, deine Chat­part­ner und deine pri­vat­en Nachricht­en.

Wir kön­nen deinen Insta­gram-Zugang jed­erzeit sper­ren, aus jedem beliebi­gen Grund und ohne vorherige Ankündi­gung. Wir kön­nen Posts und andere Inhalte willkür­lich löschen, ohne es dir mitzuteilen. Wenn wir das tun, wer­den wir dir zur Entschädi­gung kein Geld auszahlen, und du wirst kein Recht haben, dich zu beschw­eren.

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