Das Bun­desmin­is­teri­um der Jus­tiz, das unter der Leitung von Sabine Leutheuss­er-Schnar­ren­berg­er ste­ht, hat eine Inter­net­seite ges­tartet, die www.gerechte-sache.de heisst. Hier wer­den einige Rechte, aber auch Pflicht­en von Kindern dargestellt.

Es ist sehr inter­es­sant, sich die Infor­ma­tio­nen der Seite mal anzuschauen. Ein Prob­lem ist aber: Was tun, wenn starke Prob­leme auf­tauschen? Es ist natür­lich schwierig, sich gegenüber anderen Leuten über die eige­nen Eltern oder Bekan­nte zu beschw­eren. Aber das wäre gut, wenn es wirk­lich zu Gewaltätigkeit­en gegenüber Kindern kommt.

Wenn das der Fall ist, ist es das Beste Kon­takt zu Leuten aufzunehmen, die einem helfen kön­nen. Hier wird zunächst eine Beratung gegeben, durch die ver­sucht wird, einzuschätzen, wie stark das Prob­lem ist und was man dage­gen machen kann. Das kostet nichts, und kann anonym, d.h. ohne Nen­nung des eige­nen Namens geschehen. Hierzu kann man auf der Seite gerechte-sache.de das Kon­tak­t­for­mu­lar ver­wen­den oder das Kon­tak­t­for­mu­lar unser­er Seite. Auf jeden Fall wird sich jemand darum küm­mern.

Als Pod­cast beze­ich­net man ein­fach eine Audio- oder Video-Datei, die man über das Inter­net anhören bzw. anse­hen kann. Diese wer­den in der Regel als Serie in regelmäßiger Form ange­boten.

Man kann Pod­casts über Fee­dread­er abon­nieren oder auch über das Smart­phone. Bei Android heißt eine Pod­cast-App z.B. Lis­ten und kommt von Google. Beim iPhone ver­wen­det man z.B. Insta­cast.
Die Feed-Adresse des Ibbpunkt-Pod­casts lautet http://www.ibbpunkt.de/rubrik/podcast/feed/. Abon­niert man diese Adresse, bekommt man nur die Pod­casts zugestellt.

Wie macht man einen Pod­cast?

Während man für Video-Pod­casts jede Digi­cam ver­wen­den kann, sieht die Sache mit Audio-Pod­casts etwas verzwick­ter aus. Man braucht dafür ein spezielles Auf­nah­megerät. Wer ein iPhone besitzt, kann z.B. mit der App Audio­Boo prob­lem­los Pod­casts aufnehmen. Für Android gibt es z.B. die App Cinch. Für etwas mehr als 100€ bekommt man schon gute Pod­cast­geräte, wie den Zoom H1.

Hat man dann die ersten Pod­casts erstellt, kann man die Dateien mit dem Pro­gramm Audac­i­ty bear­beit­en. Mann kann. z.B. gestot­tert­er Worte, Gäh­nen oder Räus­pern rauss­chnei­den. Man kann sie auch ein­fach drin lassen, denn das Bear­beit­en ist doch sehr zeitaufwendig.

Wohin mit den Dateien?

Video­dateien kann man zu Anbi­etern wie Youtube oder Vimeo hochladen, Audio-Dateien kön­nen beim Anbi­eter Pod­host (30 MB monatlich kosten­los) hin­ter­legt wer­den.

Weil man als Face­book-Benutzer seinen Zugang bei Face­book für pri­vat hält, denkt man leicht, man könne dort alles tun, was man eben pri­vat auch tun darf. Das ist aber nicht so. Wenn ich Dateien von anderen Leuten zu Face­book hochlade, darf ich das nur, wenn ich von den Urhe­bern oder den­jeni­gen, die die soge­nan­nten Ver­w­er­tungsrechte habe, eine Berech­ti­gung dazu zuge­sprochen bekom­men habe. Das ist bei den wenig­sten Sachen der Fall.

Weil man leicht verk­lagt wer­den kann, auch wenn das schein­bar sel­ten passiert, sollte man auf jeden Fall sein Face­book-Pro­fil für öffentlichen Zugriff sper­ren, so dass nie­mand, der nicht das Pro­fil und die Pin­nwand anschauen soll, das tun kann. Das schützt schon ein­mal einiger­maßen vor juris­tis­chen Prob­le­men.

So ganz auf der sicheren Seite ist man damit aber nicht. Deswe­gen ist es für einige bess­er, sich gle­ich an das zu hal­ten, was in Deutsch­land recht­mäßig ist: Insa Moog hat beim WDR sehr auf­schlussre­ich aufgeschlüs­selt, was man beim Teilen von urhe­ber­rechtlich geschützten Dateien auf Face­book bedenken sollte.

Wenn es den­noch mal dazu kommt, dass man unlieb­same Post von Anwäl­ten bekommt: Sofort selb­st den Anwalt ein­schal­ten! Rund um Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen hat sich ein Trend etabliert, dass Urhe­ber, deren Recht ver­let­zt wurde, hohe Sum­men ein­fordern. Hier­bei gibt es so viele Nick­e­ligkeit­en zu beacht­en, dass nur ein Fach­mann bei den For­mulierun­gen durch­schaut. Und als Laie kann man sehr schnell etwas sagen oder schreiben, was man hin­ter­her bereut.

Und wie sieht das nun aus, wenn andere auf mein­er Face­book-Pin­nwand urhe­ber­rechtlich geschützte Dateien hochladen? Der Anwalt Chris­t­ian Solmecke hat sich hierzu einen aktuellen Fall ans­geschaut:

Unter der URL http://www.facebook.com/ibbpunkt find­et sich die Face­book-Seite von ibbpunkt. Sie ver­lassen das Ange­bot von ibbpunkt.de und rufen Inhalte auf Servern von Face­book ab, sobald Sie den But­ton “Ja” anklick­en. Wir spe­ich­ern zu kein­er Zeit per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en unser­er Face­book-Fre­unde. Die von Ihnen auf unser­er Seite eingegebe­nen Dat­en wie z.B. Kom­mentare, Videos oder Bilder, wer­den von der Stadt Ibben­büren zu kein­er Zeit für andere Zwecke genutzt oder weit­ergegeben.

Wir als Betreiber der Fan­page haben jedoch kein­er­lei Ein­fluss auf die Ver­ar­beitung Ihrer Dat­en durch Face­book. Es kann nicht aus­geschlossen wer­den, dass Face­book Ihre Pro­fil­dat­en nutzt und/oder an Dritte weit­ergibt. Dies kann etwa Ihre Gewohn­heit­en, per­sön­lichen Beziehun­gen, Vor­lieben und weit­ere Aspek­te betr­e­f­fen. Wech­seln Sie nur zu Face­book, wenn Sie sich dieser Auswirkun­gen bewusst sind und die genan­nten Risiken in Kauf nehmen möcht­en. Informieren Sie sich gegebe­nen­falls über die bere­it­gestell­ten Quellen.

 

Ich werde niemals, niemals eine Wahl ver­säu­men. Ich hat­te ein­fach zu lange auf das Glück der Mitwirkung warten müssen, als dass ich die Ohn­macht der Unter­ta­nen je vergessen kön­nte.

(Bun­de­spräsi­dent Joachim Gauck)

Am 13. Mai wird in NRW ein neuer Land­tag gewählt. Der alte Land­tag hat­te Neuwahlen beantragt, nach­dem die Regierung von SPD und Bünd­nis 90/ Die Grü­nen keine Mehrheit für ihren Haushalt bekom­men kon­nte. In Umfra­gen liegen SPD und Grüne knapp unter ein­er eige­nen Mehrheit. Die Wahl ist also noch völ­lig offen.

Als Direk­tkan­di­dat­en für ein Land­tags­man­dat stellen sich im Wahlkreis 83 (Ste­in­furt III), zu dem Ibben­büren gehört, fol­gende Kan­di­dat­en zur Wahl:

- Wil­fried Grunen­dahl (CDU), Kauf­mann aus Teck­len­burg,
Frank Sun­der­mann (SPD), Garten­bau-Inge­nieur aus West­erkap­peln,
— Fer­di­nand Blanke (Bünd­nis 90/ Die Grü­nen), Angestell­ter im öffentlichen Dienst aus West­erkap­peln,
Carsten Antrup (FDP), Angestell­ter im IT Pro­jek­t­man­age­ment aus Lienen,
Ernst Gold­beck (DIE LINKE), Rent­ner aus Ibben­büren, und
— Flo­ri­an Wag­n­er (Die Piraten­partei), Stu­dent aus Lengerich.

Radio RST haben die Kan­di­dat­en kurze Stel­lung­nah­men zu ihren poli­tis­chen Ansicht­en gegeben. Wer testen möchte, zu welch­er Partei seine eige­nen Ansicht­en am ehesten passen, kann den Wahl-o-mat anwer­fen.

Die Wahllokale öfn­nen in Ibben­büren um 8 Uhr, wer ver­hin­dert ist, kann auch eine Briefwahl beantra­gen.

Dass Erwach­sene sich über Jugendliche wun­dern, das ist nicht neu. Neu ist aber, dass sie sich Meth­o­d­en aus­denken, um Jugendliche zu ver­ste­hen. Jet­zt hat ein Jour­nal­ist vorgeschla­gen, man solle die Begriffe Alder, Dig­ger und Deine Mud­der als Satzze­ichen inter­pretieren, dann kön­nte man Jugend­sprache ver­ste­hen:

“Dig­ger” wäre ein Kom­ma, “Alder” ein Punkt (“Dig­ger­alder” fol­glich ein Semi­kolon), und “deine Mud­der” stünde für das Aus­rufeze­ichen.

was bei ein­er Umfor­mulierung von Shake­speare zu sowas führen würde:

Sein oder nicht sein Dig­ger das ist hier die Frage Alder

Wo soll denn das noch hin­führen Schlangealder

Die Nachricht sorgte für Aufre­gung, dass ein Face­book-Benutzer verk­lagt wor­den ist, weil jemand an seine Face­book-Pin­nwand ohne Erlaub­nis des eigentlichen Urhe­bers ein geschützte Bild gepin­nt hat. Wie riskant sind also die Inhalte an mein­er Face­book-Pin­nwand?

Der Düs­sel­dor­fer Recht­san­walt Udo Vet­ter meint: Kaum. Erst muss man darauf hingewiesen wer­den, dass an der eige­nen Pin­nwand solche Inhalte gepin­nt wor­den sind und erst, wenn man so einen Hin­weis ignori­ert, kann man belangt wer­den. Aber auch wenn man angeschrieben wird kön­nten Face­book-Nutzer Abmah­nun­gen erst ein­mal

schon mit dem Argu­ment abwehren, dass nicht sie, son­dern Face­book die Infor­ma­tio­nen auf der Pin­nwand zur Ver­fü­gung stellt.

Aber verk­lagt wer­den kann man leicht, wenn die eigene Face­book-Pin­nwand für jeden ein­sicht­bar ist. Deswe­gen am besten die Face­book-Pin­nwand unzugänglich für Uner­wün­schte machen. Das geht im Face­book-Pro­fil unter “Pri­vat­sphäre-Ein­stel­lun­gen”:

So, ich kann als Web­mas­ter schon mal alle Früh­draufk­lick­er begrüßen! Hal­lo aller­seits, dies wird ein Kinder- und Jugend­por­tal. Inhalte wer­den nach und nach hier ein­trudeln. Immer­hin kann man ja schon mal testen, ob die Tech­nik stimmt. Wer aber schon mag, kann dem Pro­jekt auf Face­book und auf Twit­ter fol­gen. Dort wird man jew­eils über die aktuellen Beiträge benachrichtigt wer­den. Bis dahin, schö­nen Dank für’s Vor­beis­chauen,

Carsten

[Foto-Quelle: Zwei Kaf­fee­tassen ]